Hilfe für Kinder
Wer seine sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten nicht voll entwickeln kann oder verliert, ist gefährdet, ausgeschlossen zu werden. Sprachentwicklungsgestörte Kinder haben nachweislich Probleme in der Schule, die sich auch nachteilig auf die weitere Berufslaufbahn auswirken können. Die Einschränkung der Kommunikationsfähigkeit bei Kindern kann unterschiedliche Bereiche betreffen, das sind "Sprache", "Sprechen", "Stimme" und "Schlucken". Wenn mehrere Bereiche gleichzeitig betroffen sind, handelt es sich um komplexe Kommunikationsstörungen. Sie sind oft Folgen angeborener (z. B. Behinderungen) oder erworbener (z. B. Schlaganfall) Erkrankungen.
Dyslalie / Artikulationsstörungen
Bei dieser Störung können Kinder einzelne oder mehrere Laute nicht richtig aussprechen und lassen diese aus oder ersetzen sie durch andere Laute. Dabei wird zwischen phonetischen Störungen und phonologischen Störungen unterschieden.
SEV / Sprachentwicklungsstörungen
Hierbei werden Teilbereiche der Sprache nicht altersgemäß entwickelt. Dabei kann es sich um Störungen der Grammatik handeln sowie Störungen im Sprachverständnis oder einen eingeschränkten Wortschatz.
MFS / Myofunktionelle Störungen
Bei MFS ist die Muskelspannung im Mundbereich gestört, sodass Probleme im Bewegungsablauf von Lippen und Zunge auftreten. Ziel der logopädischen Behandlung bei MFS ist eine Korrektur bzw. Verbesserung der Muskelfehlfunktionen im Bereich der Lippen, Zunge sowie der mimischen- und der Kaumuskulatur.

AVWS / Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung
Bei einer AVWS treten Fehler bei der Weiterleitung des Gehörten im Gehirn auf, sodass Probleme, wie schlechte Störschall- und Nutzschall-Differenzierung, mangelnde Speicherung von Gehörtem oder Probleme beim Unterscheiden ähnlich klingender Laute, vorkommen können. Das führt zu eingeschränkter Aufmerksamkeit beim Zuhören, Einschränkungen bei der Verarbeitung von beidohrigen Höreindrücken, Einschränkungen beim Unterscheiden ähnlich klingender Laute und anderen Problemen.
Balbuties / Stottern und Poltern
Beim Stottern handelt es sich um Sprechunflüssigkeiten, die in Form von Wiederholungen, Dehnungen und Blockaden auftreten können. Weitere Merkmale sind Mitbewegungen und Vermeidungsverhalten, z. B. Angst des Betroffenen vor bestimmen Situationen. Auch Poltern ist eine Störung des Redeflusses, die durch überstürztes, unrhythmisches Sprechen, Verschlucken von Lauten und eine verwaschene Aussprache sowie ein sehr hohes Sprechtempo gekennzeichnet ist.

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Dirk Hillenkötter
staatlich anerkannter Logopäde & Inhaber
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und ist somit als Pflichtleistung gesetzlicher Krankenkassen zu betrachten, sofern Sie von einem Arzt verordnet wird. Der Gesetzgeber schreibt zwar eine Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten vor, Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie chronisch Kranke und soziale Härtefälle sind jedoch von der Zuzahlung befreit.
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen einer möglichen Kostenübernahme.
Währen bei privat versicherten Patienten die Krankenversicherungen die Kosten in unterschiedlichem Umfang übernehmen, müssen gesetzlich versicherte eine Pauschale von 10,- EUR sowie eine Zuzahlung von 10% pro erbrachte Leistung erbringen. Hierbei darf die maximale Höhe von 2% des Bruttojahreseinkommens (bei chronisch Kranken 1%) nicht überschritten werden.